Übermittlungssperre an die Bundeswehr nicht mehr möglich

Meldung vom 01.04.2026

 
Ab dem 1. Januar 2026 gilt eine neue gesetzliche Regelung, durch die die sogenannte Übermittlungssperre an die Bundeswehr aufgehoben wird. Grundlage dafür ist eine Änderung im Bundesmeldegesetz im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes. Das bisherige Widerspruchsrecht nach § 36 Absatz 2 BMG entfällt vollständig.

Künftig sind die Meldebehörden verpflichtet, Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit an die Bundeswehr zu übermitteln, sofern diese im darauffolgenden Jahr volljährig werden.

Die übermittelten Daten werden genutzt, um über freiwillige Wehrdienstmöglichkeiten zu informieren. Eine Möglichkeit, dieser Datenübermittlung zu widersprechen (Übermittlungssperre), besteht ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr. Bereits eingerichtete Übermittlungssperren werden automatisch aufgehoben.

Übermittelt werden folgende Daten:Vor- und Nachname
aktuelle Anschrift
Geburtsdatum
Die Datenweitergabe erfolgt einmal jährlich an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr.

Hintergrund:
Bis Ende 2025 konnten Bürgerinnen und Bürger der Weitergabe ihrer Daten an die Bundeswehr widersprechen. Mit der neuen gesetzlichen Regelung entfällt diese Möglichkeit. Andere Übermittlungssperren bleiben von dieser Änderung unberührt.

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