Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze zur Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Stadt Kölleda vom 02.11.2026

Meldung vom 03.11.2026

Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze zur Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Stadt Kölleda vom 02.11.2026

1. Der Stadtrat der Stadt Kölleda hat am 27. Oktober 2026 die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze zur Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Stadt Kölleda vom 02.11.2026 (Beschluss-Nr. 225/26/2026) in öffentlicher Sitzung beschlossen.
 
2. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Sömmerda hat den Eingang der Hebesatzsatzung mit Schreiben vom 29.10.2026 bestätigt und rechtsaufsichtlich gewürdigt.
 
3. Die Hebesatzsatzung wird im Amtsblatt „Cölledaer Anzeiger“ gem. § 21 Abs. 3 ThürKO öffentlich bekannt gemacht.
 
 
Kölleda, den 02.11.2026
 
 
gez. Kraneis 
Bürgermeister      
 
 
 
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze zur Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Stadt Kölleda vom 02.11.2026
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