Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Kölleda für das Haushaltsjahr 2026
Meldung vom 03.11.2026
Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Kölleda für das Haushaltsjahr 2026
1. Der Stadtrat der Stadt Kölleda hat am 08. September 2026 die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtraghaushaltsplan für das Jahr 2026 (Beschluss-Nr. 210/25/2026) sowie den Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2029 (Beschluss-Nr. 211/25/2026) in öffentlicher Sitzung beschlossen.
2. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Sömmerda hat den Eingang der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Schreiben vom 29.10.2026 rechtsaufsichtlich bestätigt. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
3. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 wird im Amtsblatt „Cölledaer Anzeiger“ gem. § 21 Abs. 3 ThürKO öffentlich bekannt gemacht.
4. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und alle Anlagen werden gem. § 57 ThürKO mit Erscheinen dieser Ausgabe des Amtsblattes „Cölledaer Anzeiger“ zwei Wochen im Bürgerbüro der Stadt Kölleda während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
5. Der Nachtragshaushaltsplan wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Kölleda, den 02.11.2026
gez. Kraneis
Bürgermeister